Erklärungswechsel zur E1 bzw. Änderung der Tätigkeit

Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung (E1) und/oder Umsatzsteuererklärung (U1) einreichen müssen und Ihnen diese in der Funktion "Eingaben/ Erklärungen" nicht angeboten wird, können Sie hier einen Wechsel auf Einkommensteuererklärung bzw. Änderung der Tätigkeit beantragen.

Nach Absenden der Eingabe erhalten Sie eine Bildschirmmeldung, ob der Antrag eingebracht wurde. Erfolgreich eingebrachte Anträge werden von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter des zuständigen Finanzamtes bearbeitet. Eine Mitteilung über das Bearbeitungsergebnis erfolgt nicht.

Bis zur Erledigung der Eingabe werden die eingegebenen Daten ohne Schaltfläche angezeigt, d.h. die eingegebenen Daten können nicht mehr verändert werden. Ein weiterer Antrag auf Erklärungswechsel ist erst wieder möglich, wenn die Finanzverwaltung den Antrag bearbeitet hat.

Nach einem beantragten Wechsel auf Einkommensteuererklärung können Sie sofort die Einkommensteuererklärung (E1) einreichen. Die Bearbeitung des Antrages seitens der Abgabenbehörde brauchen Sie nicht abwarten. Eine Einreichung von Erklärungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer (Umsatzsteuererklärung (U1), Umsatzsteuervoranmeldung (U30) und Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen (U13)) kann nach einem Wechsel auf Änderung der Tätigkeit nicht sofort erfolgen, da die Unternehmereigenschaft von der Abgabenbehörde festgestellt werden muss.

 

Erklärungswechsel aufgrund einer privaten Grundstücksveräußerung

Wenn die Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgrund einer privaten Grundstücksveräußerung erforderlich ist, sind beim Erklärungswechsel folgende Eingaben durchzuführen:

Abschnitt "Allgemeine Angaben zur Tätigkeit": 

  • Einkünfte: Sonstige Einkünfte

  • Genaue Bezeichnung: Im Eingabefeld ist die private Grundstücksveräußerung zu erfassen.

  • Beginn (TTMMJJJJ): Tag, an dem die Veräußerung stattgefunden hat

 

Abschnitt "Weitere Angaben zur Tätigkeit":
In diesem Bereich ist nur der Gewinn bekanntzugeben.

  • Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Höhe der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen

  • Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Null "0"

 

Allgemeine Angaben zur Tätigkeit

Dieser Abschnitt dient zur Eingabe der allgemeinen Angaben zur Tätigkeit.

  • Einkünfte:
    Die Art der Einkünfte (z.B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) ist im DropDown-Menü durch Anklicken auszuwählen.

  • Genaue Bezeichnung:
    Die genaue Bezeichnung der Tätigkeit ist im Eingabefeld zu erfassen.

  • Beginn (TTMMJJJJ):
    Das Beginndatum kann bis zu 5 Jahre zurückliegen.

 

Ort der Berufsausübung / Geschäftsleitung

Dieser Abschnitt dient zur Eingabe des Ortes der Berufsausübung / Geschäftsleitung.

 

Weitere Angaben zur Tätigkeit

Dieser Abschnitt dient zur Eingabe von weiteren Angaben zur Tätigkeit.

  • Eintragung im Firmenbuch erfolgt?:
    Wenn die Tätigkeit ins Firmenbuch eingetragen wurde, ist der Optionsschalter anzuklicken.

  • Firmenbuchnummer:
    Die Firmenbuchnummer ist in folgender Form einzugeben:
    • Firmenbuchnummer (999999x)
    • maximal 6-stellige Zahl
    • an letzter Stelle muss ein Kleinbuchstabe stehen
    • führende Nullen sind wegzulassen (z.B. 9876a anstatt 009876a)
    • ohne Trennzeichen und ohne Leerstelle
    • Beispiel: 123456a

  • Firmenname laut Firmenbuch:
    Im Eingabefeld ist der Firmenname laut Firmenbuch zu erfassen.

  • Bilanzstichtag (TTMMJJJJ)

  • Gilt der Bilanzstichtag auch für die Umsatzsteuer?:
    Wenn der Bilanzstichtag auch für die Umsatzsteuer gilt, ist der Optionsschalter anzuklicken.

  • Anzahl der im Betrieb (voraussichtlich) beschäftigten Arbeitnehmer*innen:
    Für die Eingabe der Anzahl der im Betrieb (voraussichtlich) beschäftigen Arbeitnehmer steht ein Feld mit maximal 4 Ziffern zur Verfügung.

  • Voraussichtlicher Jahresumsatz im Eröffnungsjahr:
    Es darf nur ein positiver Wert (ohne Vorzeichen) oder der Wert 0 eingegeben werden.

  • Voraussichtlicher Jahresumsatz im Folgejahr:
    Es darf nur ein positiver Wert (ohne Vorzeichen) oder der Wert 0 eingegeben werden.

  • Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr

  • Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr

  • Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 wird beantragt ab (JJJJ):
    Das Jahr, ab dem der Regelbesteuerungsantrag beantragt wird, ist in der Form "JJJJ" (z.B. 2018 für das Jahr 2018) einzugeben.
    Hinweis:
    Das Eingabefeld ist für Kleinunternehmer*innen gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz 1994 (deren Jahresnettoumsatz EUR 30.000 nicht übersteigt), die den Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 beantragen.

 

Unternehmer*innen, die ausschließlich Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, bzw. die ihre Umsätze gemäß § 22 Umsatzsteuergesetz 1994 (Durchschnittssatzbesteuerung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) versteuern, werden ersucht, den Vordruck U 15 (Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln, falls sie eine UID-Nummer für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Den übrigen Unternehmer*innen wird eine UID-Nummer von Amts wegen erteilt.

 

Auf Grund der Tätigkeit fallen weitere Abgaben an

Dieser Abschnitt dient zur Bekanntgabe von weiteren Abgaben, die auf Grund der Tätigkeit anfallen.

 

Bevollmächtigung

Der Bereich wird nur bei natürlichen Personen (die nur nichtselbständige Einkünfte (z.B. Arbeitnehmer*in, Pensionist*in) beziehen oder die einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielen und nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen) angezeigt, wenn in den Grunddaten steuerliche Vertretungen angemerkt sind.

Dieser Abschnitt dient zur Anzeige der in den Grunddaten angemerkten steuerlichen Vertretungen. In den Ausgabefeldern werden folgende Daten angezeigt:

  • Art:
    Alle in den Grunddaten angemerkten steuerlichen Vertretungen werden angezeigt.

  • Name:
    Der Name bzw. die Bezeichnung der steuerlichen Vertretung wird angezeigt.