Buchungsberichtigung von Selbstbemessungsabgaben
Diese Funktion ermöglicht Ihnen die Berichtigung bereits gebuchter Selbstbemessungsabgaben.
Nach erfolgreichem Absenden des Antrages wird eine elektronische Rückmeldung mit dem Hinweis, dass der Antrag eingebracht wurde, ausgegeben. Eine Mitteilung über das Bearbeitungsergebnis erfolgt nicht.
Gebuchte, zu berichtigende Selbstbemessungsabgaben
Für die Buchungsberichtigung von Selbstbemessungsabgaben stehen höchstens acht Eingabefelder zur Verfügung. Sollen mehr als acht gebuchte Selbstbemessungsabgaben berichtigt werden, sind mehrere Anträge zu stellen.
In diesem Bereich sind die bereits gebuchten Selbstbemessungsabgaben, die berichtigt werden sollen, einzugeben.
Beispiel:
Die am 5. März 2017 gebuchte Lohnsteuer für den Zeitraum Februar 2017 mit einem Betrag von EUR 2.000,00 soll auf Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum Jänner 2017 mit einem Betrag von EUR 1.000,00 berichtigt werden.
Eingabe in diesem Bereich:
Buchungstag 5. März 2017 => Eingabe in der Form "05032017"
Abgabenart Lohnsteuer (Abgabenart 12) => Auswahl im DropDown-Menü
Zeitraum Februar 2017 => Eingabe in der Form "022017"
Betrag EUR 2.000,00 => Eingabe in der Form "2000"
Die Eingabefelder für die bereits gebuchten, zu berichtigenden Selbstbemessungsabgaben sind in folgender Form auszufüllen:
- Buchungstag (TTMMJJJJ):
Der Tag, an dem die zu berichtigenden (= fehlerhaften) Selbstbemessungsabgaben am Steuerkonto verbucht wurden, ist einzugeben. - Abgabenart:
Zur Auswahl der zu berichtigenden (= fehlerhaften) Selbstbemessungsabgaben wird ein DropDown-Menü bereitgestellt. - Zeitraum:
Der Zeitraum ist wie folgt einzugeben:- "MMJJJJ" (z.B. für 01/2017, richtige Eingabe: 012017
- "MMMMJJJJ" (z.B. für 01-03/2017, richtige Eingabe: 01032017)
- "JJJJ" (z.B. für 2017, richtige Eingabe: 2017)
- "TTMMJJJJ" (z.B. für 8.1.2017, richtige Eingabe: 08012017)
- Betrag:
Der zu berichtigende (= fehlerhafte) Betrag der Selbstbemessungsabgaben ist einzugeben.
Hinweis:
Die Eingabefelder "Buchungstag", "Abgabenart", "Zeitraum" und "Betrag" müssen mindestens einmal eingegeben werden.
Richtige Selbstbemessungsabgaben
Für die Buchungsberichtigung von Selbstbemessungsabgaben stehen höchstens acht Eingabefelder zur Verfügung. Sollen mehr als acht gebuchte Selbstbemessungsabgaben berichtigt werden, sind mehrere Anträge zu stellen.
In diesem Bereich sind die richtigen Selbstbemessungsabgaben einzugeben.
Fortsetzung des obigen Beispiels:
Die am 5. März 2017 gebuchte Lohnsteuer für den Zeitraum Februar 2017 mit einem Betrag von EUR 2.000,00 soll auf Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum Jänner 2017 mit einem Betrag von EUR 1.000,00 berichtigt werden.
Eingabe in diesem Bereich:
Abgabenart Dienstgeberbeitrag (Abgabenart 45) => Auswahl im DropDown-Menü
Zeitraum Jänner 2017 => Eingabe in der Form "012017"
Betrag EUR 1.000,00 => Eingabe in der Form "1000"
Die Eingabefelder für die richtigen Selbstbemessungsabgaben sind in folgender Form auszufüllen:
- Abgabenart:
Zur Auswahl der richtigen Selbstbemessungsabgaben wird ein DropDown-Menü bereitgestellt. - Zeitraum:
Der Zeitraum ist wie folgt einzugeben:- "MMJJJJ" (z.B. für 01/2017, richtige Eingabe: 012017)
- "MMMMJJJJ" (z.B. für 01-03/2017, richtige Eingabe: 01032017)
- "JJJJ" (z.B. für 2017, richtige Eingabe: 2017)
- "TTMMJJJJ" (z.B. für 8.1.2017, richtige Eingabe: 08012017)
- Betrag:
Der richtige Betrag der Selbstbemessungsabgaben ist einzugeben.
Der Wert "Null" ist bei der entsprechenden Abgabenart möglich.
Eine genaue Beschreibung zur "Berichtigung Buchung Selbstbemessungsabgaben" finden Sie auf der BMF-Homepage "www.bmf.gv.at" unter Services/ FinanzOnline/ Für Softwarehersteller/ Sonstige Erklärungen und Anträge/ Berichtigung Buchung Selbstbemessungsabgaben.
Hinweis:
Mit der Schaltfläche "Speichern" werden sämtliche aktuell eingegebenen Daten als Entwurf gespeichert. Der Entwurf kann jederzeit im Menüpunkt "Eingaben/ Entwürfe" zur Weiterbearbeitung aufgerufen werden.