Online-Erstanmeldung

Eine Online-Erstanmeldung zu FinanzOnline können nur natürliche Personen (Bürger*innen und Einzelunternehmer*innen) durchführen.

Ausgenommen sind folgende Fälle:

  • es handelt sich um eine Personengesellschaft
  • es handelt sich um eine juristische Person
  • es liegt eine Insolvenz vor
  • es wurde ein gesetzlicher Vertreter bestellt
  • Sie sind zwischen 14 und 18 Jahren und verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben (beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig)
  • Sie sind unter 14 Jahren

 

Hinweise zum Ausfüllen
  • Pflichtfelder
    Alle mit " * " gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden!

  • Schreibweise
    Im Online-Formular kann Groß- und Kleinschreibung angewendet werden. Die Verwendung von Umlauten und scharfem "ß" ist zulässig. Sonderzeichen werden vom System nicht erkannt und sind daher nicht zulässig.

  • Titel und/oder Zusätze
    In den Eingabefeldern "Nachname" und "Vorname" sind weder Titel (z.B. Mag.) noch Zusätze (z.B. sen.) einzugeben, da ansonsten eine Online-Erstanmeldung verhindert wird.
    Eine Hinzufügung, Änderung oder Löschung von Titeln und/oder Zusätzen ist nach erfolgter Erstanmeldung und erstmaligem Systemeinstieg in der Grunddaten Funktion möglich.

 

Anmeldedaten
  • Nachname
    Doppelnamen können angegeben werden. Insgesamt darf Nach- und Vorname nicht mehr als 37 Stellen umfassen.

  • Vorname
    Zwei oder mehr Vornamen können angegeben werden. Insgesamt darf Vor- und Nachname nicht mehr als 37 Stellen umfassen.

  • Straße, Hausnummer, Stiege, Tür
    Die vollständige Adresse ist in Groß- und Kleinschreibung einzugeben. Die gesamte Adresse (Straßenbezeichnung, Hausnummer, Stiege und Türnummer) darf insgesamt nicht mehr als 37 Stellen umfassen.

  • Postleitzahl/Ort
    Mit der Schaltfläche "Ort zur österreichischen PLZ suchen" werden zur angegebenen Postleitzahl sämtliche Orte in einem eigenen Fenster im Drop-Down-Menü zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Mit "OK" wird der ausgewählte Ort übernommen.

  • Identitätsnachweis
    Im Drop-Down-Menü ist das betreffende Dokument auszuwählen.
  • Nummer
    Bei der Dokumentnummer können maximal 30 Stellen eingegeben werden.
    Beim Schülerausweis ist hier die Nummer der Schule anzugeben. Wenn die Schulnummer nicht auf dem Schülerausweis angegeben ist, kann diese bei der Schule erfragt oder unter www.schulen-online.at abgefragt werden.

  • Benutzername (für den Einstieg in FinanzOnline)
    Beliebiger Begriff in der Länge von 8 bis 254 Stellen, sowohl Buchstaben, Ziffern als auch Sonderzeichen sind erlaubt.
    Bitte beachten Sie, dass der Benutzername nach erfolgter Online-Erstanmeldung einen Teil Ihrer Zugangskennungen (zusammen mit dem Passwort) darstellt, die zur eindeutigen Authentifizierung bei jedem Systemeinstieg von Ihnen eingegeben werden müssen.

 

Nach Erfassung der Anmeldedaten können folgende Fälle auftreten:

  • Ihre Anmeldedaten stimmen mit den bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten überein:
    Die "wichtigsten" Anmeldedaten werden zur Überprüfung angezeigt und mit "Senden" werden Ihre eingegebenen Daten an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Zugang wird freigeschaltet. Nach Erhalt der per Post mit Rückschein-Brief (RSa) zugesendeten Zugangskennungen können Sie in FinanzOnline einsteigen.

  • Ihre Anmeldedaten stimmen mit den bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten nicht überein:
    Die "wichtigsten" Anmeldedaten werden zur Überprüfung angezeigt und mit "Senden" werden Ihre eingegebenen Daten zur Bearbeitung an das auf Grund der angegebenen Postleitzahl zuständige Finanzamt übermittelt. Nach Überprüfung der Anmeldedaten nimmt erforderlichenfalls ein Sachbearbeiter des Finanzamtes Kontakt mit Ihnen auf. Die Zugangskennungen werden entweder per Post mit Rückschein-Brief (RSa) zugesendet oder bei erforderlicher Vorsprache am Finanzamt vom Sachbearbeiter persönlich übergeben.

  • Sie haben bereits einen aufrechten FinanzOnline-Zugang:
    Da nur eine Erstanmeldung zulässig ist, wird die Anmeldung von der Finanzverwaltung nicht entgegengenommen.

  • Eine elektronische Anmeldung zu FinanzOnline ist auf Grund der Aktenlage nicht möglich.
    In folgenden Fällen kann keine Online-Anmeldung durchgeführt werden:
    • Es handelt sich um eine Personengesellschaft ¹
    • Es handelt sich um eine juristische Person ¹
    • Es liegt eine Insolvenz vor ²
    • Für Sie wurde ein gesetzlicher Vertreter bestellt ²
    • Sie sind zwischen 14 und 18 Jahren und verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben (beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig) ²
    • Sie sind unter 14 Jahren ²

¹ Die Anmeldung zu FinanzOnline kann nur durch einen gesellschaftsrechtlichen Vertreter bzw. Bevollmächtigten mit einer beglaubigten Spezialvollmacht bei einem Finanzamt beantragt werden.

² Die Anmeldung zu FinanzOnline kann nur durch einen gesetzlichen Vertreter bei einem Finanzamt beantragt werden.

Wenn eine Online-Erstanmeldung nicht möglich ist, können Sie eine Anmeldung zu FinanzOnline mit dem Formular FON 1 bei jedem Finanzamt durch persönliche Vorsprache beantragen.