Allgemeine Grunddaten
In der Seite "Allgemeine Grunddaten" werden bei natürlichen Personen (z.B. Arbeitnehmer*in, Pensionist*in, Einzelunternehmer*in) die personenbezogenen Grunddaten und bei Personengesellschaften (z.B. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und juristischen Personen (z.B. Gesellschaft mbH, Aktiengesellschaft) die gesellschaftsbezogenen Grunddaten angezeigt.
Nach Auswahl der Funktion "Grunddaten" wird programmgesteuert immer zuerst die Seite "Allgemeine Grunddaten" aufgerufen.
Ein Wechsel in die Seite "Grunddaten zur Steuernummer" kann daher immer nur über die Seite "Allgemeine Grunddaten" und nach Eingabe der Steuernummer und Anklicken der Schaltfläche "Abfragen" erfolgen.
Anzeige der Grunddaten und Eingabefelder für natürliche Personen
- Zu- und Vorname
Die Schreibweise des Zu- und Vornamens entspricht dem Zentralen Melderegister (ZMR). Eine Änderung des Zu- und Vornamens kann ausschließlich über das Zentrale Melderegister erfolgen. - Ein akademischer Titel
wird beim Zu- und Vornamen angezeigt. Die Erfassung bzw. Änderung kann nur über das zuständige Wohnsitzfinanzamt erfolgen. - Haupt(Neben)wohnsitz
Der Haupt(Neben)wohnsitz entspricht den Daten vom Zentralen Melderegister. Eine Änderung des Haupt(Neben)wohnsitzes kann ausschließlich über das Zentrale Melderegister erfolgen. - Allgemeine Daten
- Personenstand
Auswahl im Drop-Down-Menü - Geschlecht
Auswahl im Drop-Down-Menü - Telefon, Fax und E-Mail
kann angegeben werden.
Falls eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben wird, kann bei Zustellung eines Bescheides oder eines Prüfungsergebnisses (Gemeinde) in die Nachrichten eine Information an die Kontaktadresse gesandt werden.
Bei Änderung der Grunddaten ist zu beachten:
Die Eingabefelder "Personenstand" und "Geschlecht" werden mit den in der Finanzverwaltung aktuell gespeicherten Daten vorausgefüllt. Änderungen bei den "Allgemeinen Daten" werden sofort wirksam.
- Personenstand
- Wohn(Sitz)adresse
Falls in der Finanzverwaltung eine vom Zentralen Melderegister abweichende Adresse gespeichert ist, wird diese Adresse im Block "Wohn(Sitz)adresse" angezeigt. Eine Änderung dieser Adresse kann ausschließlich über das zuständige Wohnsitzfinanzamt erfolgen. - Ehegatte*in/Partner*in
In diesem Abschnitt werden die in der Finanzverwaltung aktuell gespeicherten Daten zum*r Ehegatten*in bzw. Partner*in angezeigt. Änderungen dieser Daten können ausschließlich über das zuständige Wohnsitzfinanzamt erfolgen.
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- Ehegatte*in/Partner *in bis
Datum der Scheidung bzw. der Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft in Form von TTMMJJJJ
Mit der Schaltfläche "Ich möchte einen neuen Partner anmerken." besteht die Möglichkeit die Daten eines neuen Partners bekanntzugeben.
Sind keine Daten in der Finanzverwaltung gespeichert, können die Angaben zum Ehegatten*in/Partner*in bekanntgegeben werden - Zuname und Vorname
Eingabe des Zu- und Vornamens in das jeweilige Feld - Land
Auswahl im DropDown-Menü - Postleitzahl
Eingabe der Postleitzahl. Wenn Österreich gewählt wurde, wird bei Eingabe einer gültigen Postleitzahl die entsprechende Auswahl im DropDown-Menü "Ort" angeboten - Ort
Eingabe des Ortes - Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer
Eingabe der genauen Anschrift - SV-Nummer
Eingabe in der Form 9999TTMMJJ - Geburtsdatum
Eingabe in der Form TTMMJJJJ - Ehegatte*in/Partner*in seit
Eingabe in der Form TTMMJJJJ
- Ehegatte*in/Partner *in bis
Änderungen in diesem Bereich werden an einen Sachbearbeiter im zuständigen Finanzamt zur Bearbeitung übermittelt.
Anzeige der Grunddaten und Eingabefelder für Personengesellschaften und juristische Personen
- Firmenwortlaut
Das Eingabefeld wird mit den in der Finanzverwaltung aktuell gespeicherten Daten vorausgefüllt. Bei Änderungen des Firmenwortlauts ist die Bezeichnung der Gesellschaft in Groß- und Kleinschreibung einzugeben. - Sitzadresse
In diesem Bereich ist der Ort der Geschäftsleitung einzugeben.
Die Eingabefelder "Land", "Postleitzahl", "Ort", "Straße", "Hausnummer", "Stiege" und "Türnummer" werden mit den in der Finanzverwaltung aktuell gespeicherten Daten vorausgefüllt. - Land
Auswahl im DropDown-Menü - Postleitzahl
Eingabe der Postleitzahl. Wenn Österreich gewählt wurde, wird bei Eingabe einer gültigen Postleitzahl die entsprechende Auswahl im DropDown-Menü ‚Ort‘ angeboten - Ort
Eingabe des Ortes - Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer
Die vollständige Adresse ist in Groß- und Kleinbuchstaben anzugeben.
Bei Änderung der Grunddaten ist zu beachten:
Änderungen im Eingabefeld "Firmenwortlaut" und im Bereich "Sitzadresse" werden an eine*n Sachbearbeiter*in im zuständigen Finanzamt zur Bearbeitung übermittelt. - Allgemeine Daten
- Telefon, Fax und E-Mail
kann angegeben werden; Änderungen werden sofort wirksam.
Falls eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben wird, kann bei Zustellung eines Bescheides oder eines Prüfungsergebnisses (Gemeinde) in die Nachrichten eine Information an die Kontaktadresse gesandt werden
- Telefon, Fax und E-Mail
Weitere Grunddaten für FinanzOnline-Teilnehmer
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Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UstG. 1994
Wenn ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UstG. 1994 bei der Finanzverwaltung eingereicht wurde, werden die Gültigkeitszeiträume angezeigt.
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Bankverbindung Inland
Dieser Bereich dient zur Bekanntgabe einer inländischen Bankverbindung.
Folgende Eingabefelder stehen zur Verfügung:-
IBAN
Die "International Bank Account Number" (IBAN) ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der Bank. Sie wurde vom europäischen Komitee für Banken-Standards (European Committee for Banking Standards, ECBS) entwickelt und dient der Vereinfachung der Auftragsabwicklung im europäischen Zahlungsverkehr.Anmerkung:
Die IBAN ist immer anzugeben, wenn ein BIC angegeben wurde. -
BIC
Der "Bank Identifier Code" (BIC) identifiziert im internationalen Banken-Netzwerk jene Bank, die das Konto führt.
Änderungen in diesem Bereich werden sofort wirksam.
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- Bankverbindung Ausland
Dieser Bereich dient zur Bekanntgabe einer ausländischen Bankverbindung.
Folgende Eingabefelder stehen zur Verfügung:- Land
Das ausländische Land ist im Drop-Down-Menü auszuwählen. - Bankleitzahl
Die ausländische Bankleitzahl ist einzugeben. Bei der Eingabe sind Ziffern und Buchstaben zulässig. Die Eingabe darf maximal 30 Stellen umfassen. - Kontonummer
Die ausländische Girokontonummer ist einzugeben. Bei der Eingabe sind Ziffern, Buchstaben und PSK-Sonderzeichen jedoch keine Umlaute zulässig. Die Eingabe darf maximal 20 Stellen umfassen. - Bank
Der Name der ausländischen Bank ist anzuführen. Die Eingabe darf maximal 70 Stellen umfassen. - IBAN
Die "International Bank Account Number" (IBAN) ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der Bank. Sie wurde vom europäischen Komitee für Banken-Standards (European Committee for Banking Standards, ECBS) entwickelt und dient der Vereinfachung der Auftragsabwicklung im europäischen Zahlungsverkehr.
Anmerkung:
Die IBAN ist immer anzugeben, wenn ein BIC angegeben wurde.
- BIC: Der "Bank Identifier Code" (BIC) identifiziert im internationalen Banken-Netzwerk jene Bank, die das Konto führt.
Änderungen in diesem Bereich werden sofort wirksam.
- Land
- Gesetzliche Vertretung
Die bei der Finanzverwaltung zur gesetzlichen Vertretung befugten Personen (z.B. Vormund, Geschäftsführer) werden angezeigt.
Dieser Bereich wird nur angezeigt, wenn in der Finanzverwaltung eine oder mehrere gesetzliche Vertretungsbefugnis(se) gespeichert ist/sind.
Eine Änderung der gesetzlichen Vertretungen ist nicht möglich.
Grunddaten zur Steuernummer (z.B. Betrieb)
In der Maske "Grunddaten zur Steuernummer" werden die zur jeweiligen Steuernummer abweichenden Grunddaten angezeigt.
Ein Wechsel in die Maske "Grunddaten zur Steuernummer" erfolgt durch Anklicken der Steuernummer.
Hat der Teilnehmer mehrere eigene Steuernummern, werden alle eigenen Steuernummern angezeigt.