(Die Kennzahlen 718 und 916 sind gemeinsam auszufüllen)
Erläuterungen zum Pendlerpauschale/-euro und zum erhöhten Verkehrsabsetzbetrag finden Sie im Steuerbuch.
Weitere Werbungskosten - Geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich steuerfreier Ersätze oder Vergütungen an. Betragen die Werbungskosten weniger als 132 Euro jährlich, ist eine Eintragung nicht erforderlich.