Allgemeine Daten


Inländische Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber/Pensionsstellen
Information über Lohnzettel / Meldungen / Mitteilungen Die gesetzliche Abgabefrist ist Ende Februar, allerdings können in Ausnahmefällen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Lohnzettel eintreffen.
Datum Art Arbeitgeber/Auftraggeber Betrag
01.01.-31.12 L1 Muster Firma 2 28.500,00
01.01.-31.12 L1 Muster Firma 20.000,00
725
Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug verwenden Sie die Eingabeseite – International.
Alleinverdienerabsetzbetrag/Alleinerzieherabsetzbetrag
Hinweis zum Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag: Bezug von Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erforderlich.
Höhe der Einkünfte von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner
Nur auswählen, wenn nicht bereits der Alleinverdienerabsetzbetrag ausgewählt wurde.
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
(Voraussetzungen: Eigene Pensionseinkünfte nicht mehr als 25.000 Euro, kein Anspruch auf die Absetzbeträge "Alleinverdienerabsetzbetrag" und "Alleinerzieherabsetzbetrag", verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend - Einkünfte der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners nicht mehr als 2.200 Euro jährlich).
Mehrkindzuschlag
Freibetragsbescheid
449