Sonderausgaben


Sonderausgaben
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Informationen zu übermittelten Sonderausgaben
Es wurden keine Sonderausgaben für das betroffene Jahr übermittelt.
Information über übermittelte Sonderausgaben
Was tun, wenn bei der Übermittlung Fehler aufgetreten sind?
Wenn bei den übermittelten Daten etwas nicht richtig ist oder fehlt, müssen Sie sich zur Klärung direkt an die Zahlungsempfänger wenden. Nur diese können etwas richtigstellen oder Fehlendes nachsenden.
Für eine von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung von Kirchen- oder Versicherungsbeiträgen oder für gezahlte Sonderausgaben an ausländische Organisationen verwenden Sie die - besonderen Sonderausgaben.
Verwenden Sie diesen Bereich ausschließlich für die Anpassung der Berücksichtigung und nicht zur Korrektur von Fehlern. Wenn bei den übermittelten Daten etwas nicht richtig ist oder fehlt, müssen Sie sich zur Klärung direkt an die Zahlungsempfänger wenden. Nur diese können etwas richtigstellen oder Fehlendes nachsenden.
Besondere Sonderausgaben - Angaben zu Partnerin/Partner, Kind oder Elternteil
Von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung eines Beitrages an eine inländische Kirche oder Religionsgesellschaft
Nehmen Sie hier nur Eintragungen vor, wenn die Zahlung abweichend von den an das Finanzamt übermittelten Daten berücksichtigt werden soll und Sie einen Beitrag Ihrer Partnerin/Ihres Partners oder Ihres Kindes bezahlt haben oder Ihre Partnerin/Ihr Partner oder ein Elternteil Ihren Beitrag bezahlt hat.
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Berücksichtigung ausländischer Spenden/ausländischer Kirchenbeiträge
Hier dürfen nur Spenden an Organisationen eingetragen werden, die in der "Liste begünstigter Einrichtungen (z.B. Spenden, Kirchen, Versicherungen, bmf.gv.at)" aufscheinen und keine feste örtliche Einrichtung im Inland haben.
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Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung
Auf Antrag kann eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung zu je einem Zehntel in zehn aufeinanderfolgenden Jahren als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer vor 2017 gezahlten Einmalprämie

Haben Sie bereits vor 2017 die Aufteilung der Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten auf zehn Jahre beantragt, tragen Sie hier das für 2019 zu berücksichtigende Zehntel ein. Auch wenn Sie für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder Ihr Kind vor 2017 die Zehntelabsetzung beantragt haben, ist der auf 2019 entfallende Betrag hier einzutragen.

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Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer im Jahr 2019 gezahlten Einmalprämie

Haben Sie im Jahr 2019 eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten gezahlt, können Sie hier die Zehnjahresverteilung beantragen.

Von der Sonderausgaben-Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung bei freiwilliger Weiterversicherung oder beim Nachkauf von Versicherungszeiten
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Haben Sie für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder ein Kind bezahlt, geben Sie hier den Betrag an, der bei Ihnen zu berücksichtigen ist. Geben Sie bitte im Block "Partnerin/Partner, Kind oder Elternteil" an, für wen Sie bezahlt haben. Bei dieser Person kann Ihre Zahlung nicht berücksichtigt werden.
Gegebenenfalls geben Sie bitte bekannt:
Hat Ihre Partnerin/Partner oder ein Elternteil für Sie ganz oder teilweise bezahlt, geben Sie hier 0 (Null) oder den von der Übermittlung abweichenden niedrigeren Betrag an. Geben Sie bitte im Block "Partnerin/Partner, Kind oder Elternteil" an, bei wem die Zahlung zu berücksichtigen ist. Bei Ihnen kann diese Zahlung nicht berücksichtigt werden.