Auf Antrag kann eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung zu je einem Zehntel in zehn aufeinanderfolgenden Jahren als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer vor 2017 gezahlten Einmalprämie
Haben Sie bereits vor 2017 die Aufteilung der Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten auf zehn Jahre beantragt, tragen Sie hier das für 2019 zu berücksichtigende Zehntel ein. Auch wenn Sie für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder Ihr Kind vor 2017 die Zehntelabsetzung beantragt haben, ist der auf 2019 entfallende Betrag hier einzutragen.
Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer im Jahr 2019 gezahlten Einmalprämie
Haben Sie im Jahr 2019 eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten gezahlt, können Sie hier die Zehnjahresverteilung beantragen.
Von der Sonderausgaben-Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung bei freiwilliger Weiterversicherung oder beim Nachkauf von Versicherungszeiten
Haben Sie für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder ein Kind bezahlt, geben Sie hier den Betrag an, der bei Ihnen zu berücksichtigen ist. Geben Sie bitte im Block "Partnerin/Partner, Kind oder Elternteil" an, für wen Sie bezahlt haben. Bei dieser Person kann Ihre Zahlung nicht berücksichtigt werden.
Gegebenenfalls geben Sie bitte bekannt:
Hat Ihre Partnerin/Partner oder ein Elternteil für Sie ganz oder teilweise bezahlt, geben Sie hier 0 (Null) oder den von der Übermittlung abweichenden niedrigeren Betrag an. Geben Sie bitte im Block "Partnerin/Partner, Kind oder Elternteil" an, bei wem die Zahlung zu berücksichtigen ist. Bei Ihnen kann diese Zahlung nicht berücksichtigt werden.